Bei der Aufbereitung von Medizinprodukten sind ein hoher Wissensstand und eine dementsprechende Ausbildung des Personals in der Aufbereitung erforderlich. Bei der Aufbereitung von kritischen Medizinprodukten (in erste Linie "invasiver Einsatzort"), empfiehlt der Gesetzgeber, das Personal mit einer entsprechenden Fachkunde auszustatten, um diese Medizinprodukte für den Einsatz freizugeben.
Fachkunde I Hamburg
Fachkunde I Bad Homburg
Fachkunde I Leipzig
Fachkunde I München
Fachkunde II gem. DGSV e.V.
Um in einer Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung allen notwendigen Erfordernisse zu erfüllen, müssen einige Mitarbeiter eine Zusatzqualifikation besitzen, den Nachweiß der Fachkunde II.