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0511 22001815
8:00 - 14:00 Uhr

Sachkundenachweis Hygiene 1

Der Kurs richtet sich an Personen, die unter § 2 (1) Punkt 2 der Infektionshygieneverordnung Hessen vom 18. März 2003 fallen. Das bedeutet, Personen, die bei Ihrer Tätigkeit eine Verletzung der Haut oder Schleimhaut NICHT AUSSCHLIESSEN können. Solche Tätigkeiten sind insbesondere: Nagelpflege, Haarpflege, Kosmetik, Fußpflege, Tätowieren, Ohrlochstechen, Schmuckeinbringung/Piercing (an/in/unter die Haut/Schleimhaut) und invasive Tätigkeiten in der Heilpraktik. Der Unterricht findet von 09:30 Uhr bis ca. 16:30 Uhr statt.
Sachkundelehrgang gemäß Infektionshygieneverordnung (InfHygV) Hessen vom 18. März 2003 unter Berücksichtigung der Änderungen durch Verordnung vom 08. Dezember 2017.
Mitarbeiter aus dem Rettungs- und Krankentransportdienst sowie Desinfektoren.
Bei erfolgreichem Abschluss des Sachkundelehrgangs erhält der Absolvent ein mehrsprachiges Zertifikat der OPAL Akademie. Wir bitten Sie, sich vor der Anmeldung bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt zu informieren, ob das Zertifikat der OPAL Akademie anerkannt wird.
Das Curriculum des Lehrgangs entspricht der Fortbildungsempfehlung des Hessischen Ministeriums.
21.09.2019 - 21.09.2019

Ort:

Es ist möglich, dass eine in Frankfurt angekündigte Schulung in Bad Homburg stattfindet.
Kosten:
99,00 € (netto)
zzgl. Prüfungsgebühren 0,00 € (netto)